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Fakten und Ziele
Schutz der Unversehrtheit der Natur
- Unsere Heimat beherbergt
zahlreiche zu schützende Tierarten, die von den Windkraftanlagen
selbst und der damit verbundenen Landschaftszerstörung massiv
beeinträchtigt werden, so z.B. verschiedene Fledermausarten,
Eulen und andere Greifvögel wie den Rotmilan, aber auch Wildkatzen
und viele andere. Diese Tierarten stehen auf der Roten Liste der
stark gefährdeten bzw. der vom Aussterben bedrohten Arten.
- Je nach Lage und Konfiguration
einer Windenergieanlage (WEA) muss pro Windrad eine Fläche von 15.000
bis 50.000 qm Wald gerodet werden. 15.000 qm entsprechen
einer Fläche von etwa 100 x 150 m, bei 50.000 qm sind es etwa 250
x 200 m. Die genannten Flächen umfassen die direkte Umgebung des
Windrades und seines Fundaments, ebenso die zum Bau und für
spätere Reparaturen permanent vorzuhaltende Kranstellfläche.
Wenn die Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes für notwendige Sicherheitszonen umgesetzt werden sollen, müssen noch viel größere Flächen abgeholzt werden, unabhängig von den Flächen für die gesonderten Zufahrts- und Versorgungswege. Diese Industrialisierung des Waldes könnte man in gewissem Sinne als eine moderne Form von Waldfrevel bezeichnen, und das sogar legalisiert!
- Für das (unterirdisch
verlegte) Kabel zur Stromabführung bis zum nächsten Einspeisepunkt
wird eine gesonderte Schneise quer durch den Wald geschlagen.
Mitten in Wald und lebendiger Natur entstehen so Wind-Industriegebiete,
die unabhängig von der benötigten Fläche den Erholungswert des
Waldes in seiner Gesamtheit zunichte machen. Dass auch
von nur wenigen Windrädern der gesamte Wald betroffen ist, merkt
man nicht nur an der Geräuschkulisse sondern und insbesondere auch
dann, wenn der gesamte Wald wegen Eiswurf der Windräder mit roten
Signal-Lampen tagelang gesperrt ist.
- Die kahlgeschlagenenen Flächen
werden durch die Betreiber laufend gerodet, sodass dort die
ehemals üppige Natur zerstört bleibt. Vielen der bis dahin dort
lebenden Wildtieren wird durch die WEA ein Teil ihrer
Lebensgrundlage entzogen.
- Durch technische Defekte,
Blitzeinschlag und Eiswurf geht von den Windrädern zudem eine
erhebliche Gefahr für den Wald, für angrenzenden Verkehr und für
die Menschen im Umkreis der Anlagen aus.
(Vgl. Youtube: Brand von Windrädern) VGl. auch: Bodenverseuchung durch CFK
Schutz der Gesundheit und des Eigentums
- Wohngebiete sind je nach
Windrichtung einer massiven pulsierenden Beschallung durch den
Lärm der Rotoren und durch niederfrequenten Infraschall ausgesetzt.
Die Belastungen
durch Infraschall werden sehr kontrovers diskutiert und von
technischer Seite kleingeredet, weil bisher (bewusst?) keine
situationsangemessene Messtechnik entwickelt wurde. Leider
vertraut die Gerichtsbarkeit bisher der Industrie und deren
Gutachten. Anders sehen es die Vertreter
der Medizin. Dort ist die Diskussion schon weiter: Bei den
Krankenkassen ist das Thema bereits eingeordnet: Dort gibt es für
Krankheiten durch Infraschall seit 2017 eine Abrechnungsziffer.
- Durch Windräder entstehen
offensichtlich gesundheitliche
Störungen vielfältiger Art und je nach individueller
Sensibilität und Anfälligkeit in unterschiedlicher Ausprägung:
Kopfschmerzen und Migräne, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche und Gedächtnisprobleme, Ohrgeräusche, Schwindelgefühle, Übelkeit, Veränderungen der Herzfrequenz, Reizbarkeit, innere Unruhe und Angstzustände sind typische Folgeerscheinungen der unverantwortlichen WEA-Installationen.
- Durch die immense Höhe
moderner WEA von rund 250 Metern entsteht je nach
Landschaftsprofil eine starke
optisch bedrängende Wirkung, die Angst und Panikgefühle
hervorrufen kann.
- Die durch diese
"Monster-Windräder" verursachten Landschaftsveränderungen
bewegen sich jenseits des allgemein üblichen Toleranzbereichs
gegenüber technischen Anlagen. Der Wald, bisher ein wichtiges
Naherholungsgebiet für die Bewohner der Ballungsräume, verliert
seinen natürlichen Charakter und nutiert zum Industriegebier mit
monströsen, lauten, blinkenden Anlagen, zwischen denen kein
erholsamer Spaziergang mehr möglich ist.
- Die Anlagen erzeugen je nach
Himmelsrichtung bei schräg stehender Sonne einen rotierenden
Schattenwurf (Schlagschatten
im Abstand weniger Sekunden), der von vielen Menschen als
physische und psychische Belastung wahrgenommen wird. Deshalb
werden zwar im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Laufzeiten
entsprechend dem jahreszeitlichen Sonnenstandverlauf häufig
eingeschränkt, aber eben nur eingeschränkt. Es bleibt immer noch
genügend Laufzeit, um Menschen im näheren Umkreis krank zu machen.
- Der Nachtschlaf wird durch das ständige Blinken
der weißen und roten Begrenzungsleuchten sowie der puslierenden
Geräusche des Flügelschlags nachhaltig gestört.
- Im Winter werden Wanderungen
im Bereich von Windrädern zu einem lebensgefährlichen Abenteuer,
da sich bei feucht-kaltem Wetter je nach verwendeter Technik Eisschollen an den Rotoren
bilden, die sich dann irgendwann lösen und mehrere hundert Meter
weit geschleudert werden können.
- Wertverlust:
Nicht zuletzt verlieren Wohnqualität und Wohneigentum durch Windenergieanlagen erheblich an Wert. Allgemein geht man von etwa 30% aus; im Einzelfall kann aber auch die definitive Unverkäuflichkeit des Häuschens das Ergebnis sein.
Solche Vermögensschäden (2 Beispiele) kann niemand einfach wegstecken.
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